Kosten/Abrechnung



Privat versicherte Patienten sowie gesetzlich versicherte Patienten mit privater Zusatzversicherung erhalten eine Rechnung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von der zentralen Abrechungsstelle für Heilpraktiker (ZAS). Diese können sie zur Erstattung an Ihre private Krankenkasse oder bei Ihrer Beihilfe einreichen. Bitte klären Sie vor einer Behandlung, ob und in welchem Umfang Ihre private Versicherung Heilpraktikerkosten erstattet. Die Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Krankenkasse oder des Tarifes innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt zu begleichen.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten eine Selbstzahlerrechnung ohne Abrechnungsziffern, die nicht zur Vorlage bei der Krankenkasse dient. Sie kann aber als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung mit eingereicht werden kann. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zum Monatsende und ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.


Rechnungen können NICHT im Nachhinein geändert werden. Sollte sich etwas an Ihrem Versicherungstarif etc. geändert haben, teilen Sie mir dieses bitte VOR Ihrem Termin mit.


Manche von Heilpraktikern durchgeführte Heilverfahren werden nicht oder nur teilweise erstattet. Sie sind aus der Erfahrungsheilkunde entstanden und gelten daher in einigen Fällen als „offiziell wissenschaftlich/ schulmedizinisch nicht anerkannt“. Als naturheilkundlich Tätige sehen wir das natürlich anders, da sich viele der natürlichen Heilverfahren oft über Jahrhunderte, im Fall der TCM sogar über 2000 Jahre auch ohne wissenschaftliche Anerkennung bewährt haben. Die Ansicht Ihrer Krankenkasse über die „medizinische Notwendigkeit“ entspricht deshalb nicht immer zwangsläufig dem für Sie individuell erstellten Behandlungsplan.

Des Weiteren gilt  zu berücksichtigen, dass das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 stammt. Der wiedergegebene Preisrahmen wurde durch eine statistische Umfrage ermittelt, in die alle Heilpraktiker eingebunden waren. Seitdem fand keine Anpassung an heute wirtschaftliche Gegebenheiten statt. Im Jahr 2001 wurden die Beträge mit der Euro-Umstellung lediglich leicht überarbeitet, sprich die Beträge wurden Auf- oder Abgerundet. Die GebüH ist seitdem in der Fassung von 1.1.2002 gültig.

 

Das Honorar für die Erstanamnese, die in der Regel 1,5 bis 2 Stunden dauert, beträgt 126 €. Folgetermine (Dauer ca. 30 – 75 Min.)  finden je nach Beschwerdelage einmal pro Woche bis hin zu alle 6 Wochen statt und werden je nach zeitlichem Aufwand anteilig mit 80 € pro Stunde abgerechnet. 

Anfallende Laborkosten werden in der Regel vom Labor direkt mit Ihnen abgerechnet.

Beratungsleistungen per Telefon, Videotermine, E-Mail oder WhatsApp sowie Zeitaufwand, bei dem ich für Sie recherchiere werden ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Ein aufwendigeres Aktenstudium sowie das Erstellen der Therapiepläne werden ebenfalls nach den o.a. Stundensätzen berechnet.


Eigenaufwendungen für die Gesundheit können Sie ab einer gewissen Summe steuerlich geltend machen  – fragen Sie bitte hierzu Ihren Steuerberater.